AGB für Einrichtungen (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einrichtungen und Unternehmen (B2B)

Stand: Juli 2026. Diese Bedingungen gelten für Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Pflegeheimen, Pflegediensten, Praxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Analyse-, Schulungs- und Vernetzungsleistungen zwischen palliAktiv, Dr. med. Siavash Babak Tehrani (nachfolgend Auftragnehmer), und Einrichtungen oder Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen: kultursensible Versorgungsanalysen, Beratung von Einrichtungen, Schulungen und Fortbildungen für Pflegeteams, Unterstützung bei Krisen- und Notfallplanung, Therapieziel- und Fallbesprechungen sowie Unterstützung beim Aufbau palliativer Strukturen und Netzwerke. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Die Leistungen sind Beratungs- und Bildungsleistungen. Sie ersetzen keine ärztliche Behandlung einzelner Patienten und begründen kein Behandlungsverhältnis zu Bewohnern oder Patienten des Auftraggebers. Die medizinische und pflegerische Verantwortung für die versorgten Personen verbleibt beim Auftraggeber und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines Angebots zustande.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Räume und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

5. Vergütung

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar. Reisekosten werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.

6. Termine und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als fünf Werktage vorher ab, kann der Auftragnehmer 50 Prozent der vereinbarten Vergütung berechnen, bei Absagen weniger als zwei Werktage vorher 100 Prozent, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen internen Informationen vertraulich. Der Auftragnehmer unterliegt darüber hinaus der ärztlichen Schweigepflicht. Personenbezogene Daten von Bewohnern oder Patienten werden im Rahmen von Fallbesprechungen nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form behandelt, soweit keine gesonderte Rechtsgrundlage besteht.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers und der geltenden Datenschutzgesetze. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Umsetzung von Empfehlungen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.